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   BGH, 21.11.2006 - VI ZR 115/05   

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https://dejure.org/2006,311
BGH, 21.11.2006 - VI ZR 115/05 (https://dejure.org/2006,311)
BGH, Entscheidung vom 21.11.2006 - VI ZR 115/05 (https://dejure.org/2006,311)
BGH, Entscheidung vom 21. November 2006 - VI ZR 115/05 (https://dejure.org/2006,311)
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Volltextveröffentlichungen (14)

  • IWW
  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Anspruch eines nichtehelichen Kindes auf Ersatz seines Unterhaltsschadens nach verkehrsunfallbedingter Tötung des alleinverdienenden Vaters; Berücksichtigung des Fehlen der erforderlichen Fahrerlaubnis bei der Abwägung eines Mitverschuldensanteils an einem ...

  • Judicialis

    BGB § 254 F; ; BGB § 844 Abs. 2 Dg; ; StVG § 9; ; StVG § 17

  • ra.de
  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    BGB § 254; BGB § 844 Abs. 2; StVG § 9; StVG § 17
    Berücksichtigung des Fahrens ohne Fahrerlaubnis im Rahmen der Schadensabwägung setzt Qualifikation als eigenständiges Gefahrenmoment voraus

  • RA Kotz

    Verkehrsunfall - fehlende Fahrerlaubniserfordernis des Unfallverursachers

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 254 § 844 Abs. 2; StVG § 9 § 17
    Abwägung der Verursachungsanteile bei Fehlen der Fahrerlaubnis; Umfang des Unterhaltsschadens bei Tötung des alleinverdienenden Vaters eines nichtehelichen Kindes

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Verkehrsrecht - Fehlen der Fahrerlaubnis: Berücksichtigung bei Mitverschulden?

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (10)

  • verkehrslexikon.de (Leitsatz und Auszüge)

    Das Fehlen der erforderlichen Fahrerlaubnis wirkt sich bei der Haftungsabwägung nur dann aus, wenn das Fahren ohne Fahrerlaubnis ein zusätzliches Gefahrenmoment dargestellt hat, das sich bei dem Unfall ausgewirkt hat

  • verkehrslexikon.de (Auszüge)

    Zum Anspruch eines nichtehelichen Kindes auf Ersatz seines Unterhaltsschadens nach Tötung des alleinverdienenden Vaters

  • IWW (Kurzinformation)

    Haftungsabwägung - Unfallfahrer hatte keine gültige Fahrerlaubnis

  • IWW (Leitsatz und Entscheidungsanmerkung)

    Verkehrsunfall-Prozess - Unfall beim Fahren ohne Fahrerlaubnis

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Wenn der Unfallverursacher keinen Führerschein hat ...

  • onlineurteile.de (Kurzmitteilung)

    Nachts Betrunkenen überfahren Dem Fahrer war der Führerschein entzogen worden

  • anwalt-suchservice.de (Kurzinformation)

    Fahren ohne Führerschein und Mitverschulden

  • anwalt24.de (Kurzinformation)

    Fahren ohne Führerschein und Mitverschulden

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Fahren ohne Führerschein und Mitverschulden

  • 123recht.net (Kurzinformation)

    Fahren ohne Führerschein und Mitverschulden

Besprechungen u.ä.

  • IWW (Leitsatz und Entscheidungsanmerkung)

    Verkehrsunfall-Prozess - Unfall beim Fahren ohne Fahrerlaubnis

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2007, 506
  • MDR 2007, 399
  • NZV 2007, 190
  • FamRZ 2007, 385
  • VersR 2007, 263
 
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Wird zitiert von ... (185)Neu Zitiert selbst (29)

  • BGH, 10.01.1995 - VI ZR 247/94

    Berücksichtigung absoluter Fahruntüchtigkeit

    Auszug aus BGH, 21.11.2006 - VI ZR 115/05
    In die Abwägung nach § 254 BGB, § 9 StGB sind alle, aber auch nur diejenigen unstreitigen oder erwiesenen Faktoren einzubeziehen, die eingetreten sind, zur Entstehung des Schadens beigetragen haben und einem der Beteiligten zuzurechnen sind (vgl. Senat, Urteile vom 15. November 1960 - VI ZR 30/60 - VersR 1961, 249, 250; vom 23. November 1965 - VI ZR 158/64 - VersR 1966, 164, 165; vom 24. Juni 1975 - VI ZR 159/74 - VersR 1975, 1121, 1122; vom 7. Juni 1988 - VI ZR 203/87 - VersR 1988, 842; vom 10. Januar 1995 - VI ZR 247/94 - VersR 1995, 357 f.); einzelne Verursachungsbeiträge dürfen bei der Abwägung jedoch dann nicht summiert werden, wenn sie sich nur in demselben unfallursächlichen Umstand ausgewirkt haben (Senat, Urteil vom 1. Juni 1976 - VI ZR 162/74 - VersR 1976, 987, 989 m. w. N.; vgl. auch Senat, BGHZ 54, 283, 284 f.).

    Die Revision räumt zwar ein, dass eine lediglich abstrakte Gefahrerhöhung (wie etwa im Falle des Verbots des Führens eines Kfz wegen absoluter Fahruntüchtigkeit infolge Alkoholgenusses, vgl. dazu Senat, Urteil vom 10. Januar 1995 - VI ZR 247/94 - aaO) im Rahmen der Abwägung der beiderseitigen Verursachungs- und Verschuldensbeiträge nur von Bedeutung sein kann, wenn sie sich bei dem Unfall ausgewirkt hat.

    Diese wurde zwar durch das Fahren ohne die erforderliche Fahrerlaubnis ermöglicht, doch vermag die Revision nicht darzutun, dass das Fahren ohne Fahrerlaubnis darüber hinaus ein zusätzliches Gefahrenmoment dargestellt hat, das sich bei dem Unfall ausgewirkt hat (vgl. Senat, Urteile vom 1. März 1966 - VI ZR 207/64 - VersR 1966, 585, 586 und vom 10. Januar 1995 - VI ZR 247/94 - aaO, 357).

  • BGH, 31.05.1988 - VI ZR 116/87

    Bemessung des Unterhaltsschadens eines Kindes nach Tötung des

    Auszug aus BGH, 21.11.2006 - VI ZR 115/05
    Rechtsfehler sind hierzu nicht ersichtlich (vgl. Senatsurteil vom 31. Mai 1988 - VI ZR 116/87 - VersR 1988, 954).

    b) Die Aufteilung dieser fixen Kosten auf die Überlebenden des Haushalts (die Klägerin und deren Mutter) im Verhältnis 1:2 hängt maßgeblich von den Umständen des Einzelfalles ab (vgl. Senatsurteil vom 31. Mai 1988 - VI ZR 116/87 - aaO).

    Der erkennende Senat hat deshalb eine Verteilung von 2:1 bei einem Elternteil mit Kind nicht beanstandet und dabei dem Erfahrungssatz Rechnung getragen, dass der Unterhaltsbedarf eines Elternteils im Allgemeinen höher ist als der eines Kindes (vgl. Senatsurteil vom 31. Mai 1988 - VI ZR 116/87 - aaO).

  • BGH, 05.07.2006 - XII ZR 11/04

    Dauer des Unterhaltsanspruchs wegen Pflege und Erziehung eines nichtehelich

    Auszug aus BGH, 21.11.2006 - VI ZR 115/05
    Es ist hier nicht abschließend zu entscheiden, ob dieser Ausgangspunkt der Revision vollständig mit der Rechtslage übereinstimmt (vgl. § 1615 l Abs. 2 Satz 3 BGB i. d. F. des Art. 1 Nr. 16 Geseetz vom 19. August 1969; BGBl 1, 1243 und das nach Zulassung der Revision ergangene Urteil des Bundesgerichtshofs, Urteil vom 5. Juli 2006 - XII ZR 11/04 - NJW 2006, 2687, 2691 f.; Staudinger/Engler, Neubearbeitung 2000, § 1615 l BGB, Rn. 51 ff.).

    Soweit in einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft dem hinterbliebenen Elternteil auch bei verfassungskonformer Auslegung des § 1615 l Abs. 2 Satz 3 BGB ein (fiktiver) Unterhaltsanspruch gegen den getöteten Alleinverdiener nicht zusteht, folgt das in verfassungsrechtlich nicht zu beanstandender Weise aus dem Fehlen einer ehelichen Bindung und einer deshalb fehlenden nachehelichen Solidarität (vgl. BGH, Urteil vom 5. Juli 2006 - XII ZR 11/04 - aaO, 2690).

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